Vertretungskonzept

Grundsätzlich wird angestrebt, den Unterrichtsstoff auch im Vertretungsfall fortzuführen.

Dazu wird bei langfristigen Fehlzeiten gemeinsam „ein Netz geknüpft“, das Rücksicht nimmt auf die Bedürfnisse der betroffenen Klasse(n) bzgl. der Bezugspersonen, der Unterrichtskontinuität, der besonderen Bedürfnisse einzelner Schülerinnen und Schüler und der fachlichen Ziele. Absprachen bzgl. pädagogischer Maßnahmen, individueller Förderplanung oder der methodischen Organisation sind auch während der Vertretungszeit verbindlich.

Bei kurzfristigen Vertretungen werden nach Möglichkeit Doppelbesetzungsstunden aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten Aufgaben aus dem Wochenplan oder erhalten Aufgaben von Klassen- bzw. Fachlehrkräften der Parallelklassen. Bei vorhersehbaren Vertretungen (z.B. Fortbildung) bereitet die zu vertretende Lehrkraft den Unterricht vor.

In Randstunden oder bei Vertretungsbedarf für mehrere Lehrkräfte kann es notwendig sein, Klassen aufzuteilen.

Die Klassen der Schuleingangsstufe sind davon ausgenommen.

Grundsätzlich gilt: Kein Kind wird jemals vorzeitig nach Hause geschickt.